AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Alfons Litzlfellner – „Zillertaler Gäste-Service“

UID-Nr: ATU 33328306
Firmenbuchnr. FN 74645 y, eingetragen beim Landesgericht Innsbruck
(Stand 1.2.2019)
I. Zwischen Alfons Litzlfellner und Veranstalter / Busunternehmer
II. Zwischen Alfons Litzlfellner und Vermieter

AGB zum Download

 

I. Zwischen Alfons Litzlfellner und Veranstalter / Busunternehmer

1. Geltung:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Ver-
träge, die ab dem 1.2.2019 zwischen Alfons Litzlfellner und den Veranstal-
tern/Busunternehmern abgeschlossen werden.

Dem Veranstalter/Busunternehmer werden die AGB auf der Homepage
(Domain: https://zgs.at/) zur Kenntnis gebracht.

2. Allgemeines:
Für alle Besorgungsleistungen und Vereinbarungen gelten die nachstehenden All-
gemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Vertragsabschluss ist nur zu diesen Bedin-
gungen möglich, andere Geschäftsbedingungen (etwa jene des Veranstal-
ters/Busunternehmers) haben keine verpflichtende
Wirkung.

3. Vertragspartner:
Vertragspartner sind Alfons Litzlfellner (Firma: „Zillertaler Gäste-Service“ Litzlfellner
eU), und die Veranstalter/Busunternehmer. Der Veranstalter/Busunternehmer ist
auch dann Vertragspartner, wenn er für andere Personen Reservierungen tätigt, es
sei denn, dass der Veranstalter/Busunternehmer eine schriftliche Vollmacht einer
anderen Person vorlegt und schriftlich erklärt, nur im Namen und auf Rechnung die-
ser anderen Person als Vertreter tätig zu sein.

4. Vertragsabschluss:
Alfons Litzlfellner erstattet (üblicherweise auf Anfrage des Veranstal-
ters/Busunternehmers hin) ein detailliertes schriftliches Angebot und räumt dem Ver-
anstalter/Busunternehmer eine angemessene Annahmefrist (Optionsfrist) ein. Der
Vertrag (Besorgungsvertrag) gilt als abgeschlossen, wenn innerhalb der Annahme-
frist bei Alfons Litzlfellner die schriftliche Erklärung des Veranstal-
ters/Busunternehmers eingelangt ist, dass das Angebot vollinhaltlich und unverän-
dert angenommen wird. Sollte die Annahmeerklärung auch nur in einem Punkt vom
Angebot abweichen, so gilt der Vertrag mit Einlangen der schriftlichen Reservie-
rungsbestätigung von Alfons Litzlfellner beim Veranstalter/Busunternehmer im Um-
fang und mit Inhalt dieser Reservierungsbestätigung als abgeschlossen.
Der Veranstalter/Busunternehmer ist in jedem Falle verpflichtet, die bei ihm einge-
langte schriftliche Reservierungsbestätigung zu unterfertigen und Alfons Litzlfellner
unverzüglich zu retournieren. Im Verzugsfalle ist der Veranstalter/Busunternehmer
gemäß Punkt 7a dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, mit sofortiger
Wirkung
vom Vertrag zurückzutreten. Zur Einhaltung der Schriftform genügt die
Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-mail.

5. Zahlung und Verzugsfolgen:
Alle Preise werden in Euro angegeben und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer
und die Kurtaxe ein. Alle Zahlungen haben ohne Skontoabzug, porto- und spesenfrei
zu erfolgen. Der Veranstalter/Busunternehmer ist verpflichtet, 50 % des voraussicht-
lichen Rechnungsbetrages (Rechnungsbetrag laut Reservierung abzüglich der
schriftlich vorgenommenen Stornierungen) so rechtzeitig zu überweisen, dass dieser
Betrag spätestens am zehnten Tag vor Ankunft (der Ankunftstag wird nicht mitge-
zählt) auf dem Konto von Alfons Litzlfellner eingelangt ist. Im Verzugsfalle ist Alfons
Litzlfellner berechtigt, gemäß Punkt 7a dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Die restlichen 50 % des Rech-
nungsbetrages sind binnen fünf Tagen nach endgültiger Rechnungslegung zur Zah-
lung fällig. Bei auch unverschuldetem Zahlungsverzug ist der Veranstal-
ter/Busunternehmer verpflichtet, Zinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basis-
zinssatz gemäß § 456 Unternehmensgesetzbuch zu bezahlen und alle Mahn-, Inkas-
so- und Rechtsanwaltskosten zu tragen.

6. Stornierungen:
a) Für Besorgungsverträge, in denen nur die Vermittlung einer bestimmten Ho-
telkategorie geschuldet wird, ohne dass dabei das Hotel zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses (Besorgungsvertrag) konkretisiert ist, gilt Folgendes:

Bis zum 14. Tag vor Ankunft kann der Veranstalter/Busunternehmer kosten- und
spesenfrei Stornierungen von bis zu 100% der Teilnehmer vornehmen.

Ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor Ankunft kann der Veranstalter/Busunternehmer
kosten- und spesenfrei Stornierungen von bis zu 10 % der Teilnehmer vornehmen.

Bei der Berechnung all dieser Fristen wird der Ankunftstag nicht mitgerechnet. Stor-
nierungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, für die Recht-
zeitigkeit ist das Einlangen des Stornierungsschreibens bei Alfons Litzlfellner maß-
geblich.

Für Stornierungen, die über den oben erwähnten Umfang (Stornierungen ab dem 14.
Tag bis zum 7. Tag vor Ankunft von mehr als 10 % der Teilnehmer) hinausgehen,
hat der Veranstalter/Busunternehmer eine Stornogebühr in der Höhe von 80 % des
Rechnungsbetrages (inkl. USt.) zu bezahlen. Bei einer Stornierung bis zum zweiten
Tag vor Ankunft beträgt die Stornogebühr 100% des Rechnungsbetrages (inkl. Ust.).

b) Für Besorgungsverträge, in denen Alfons Litzlfellner konkret spezifizierte
Hotels besorgt, gilt Folgendes:

Bis 60 Tage vor Ankunft kann der Veranstalter/Busunternehmer kosten- und spesen-
frei Stornierungen von bis zu 100% der Teilnehmer vornehmen.

Ab dem 60. Tag bis zum 28. Tag vor Ankunft kann der Veranstalter kosten- und spe-
senfrei Stornierungen von bis zu 50% der Teilnehmer vornehmen.
Ab dem 28. Tag bis zum 14. Tag vor Anreise kann der Veranstalter kosten- und spe-
senfrei Stornierungen von bis zu 10% der Teilnehmer vornehmen.

Bei der Berechnung all dieser Fristen wird der Ankunftstag nicht mitgerechnet.

Stornierungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, für die Rechtzei-
tigkeit ist das Einlangen des Stornierungsschreibens bei Alfons Litzlfellner maßgeb-
lich.

Für Stornierungen, welche über den oben erwähnten Umfang hinausgehen, hat der
Veranstalter/Busunternehmer eine Stornogebühr (inkl. USt.) – wie nachfolgend auf-
geschlüsselt – zu bezahlen:

 Bei Stornierungen ab dem 60. Tag bis zum 28. Tag vor Ankunft beträgt die
Stornogebühr 60% des Rechnungsbetrages (inkl. USt.).

 Bei Stornierungen ab dem 28. Tag bis zum 14. Tag vor Ankunft beträgt die
Stornogebühr 75% des Rechnungsbetrages (inkl. USt.).

 Bei Stornierungen ab dem 14. Tag vor Ankunft beträgt die Stornogebühr 90%
des Rechnungsbetrages (inkl. USt).

 Ab dem dritten Tag vor Ankunft beträgt die Stornogebühr 100% des Rech-
nungsbetrages (inkl. Ust.)

7. Rücktrittsrechte von Alfons Litzlfellner:
a) Alfons Litzlfellner ist berechtigt, vom gegenständlichen Besorgungsvertrag kosten-
und spesenfrei mit sofortiger Wirksamkeit zurückzutreten, wenn der Veranstal-
ter/Busunternehmer entgegen seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 4 dieser Allge-
meinen Geschäftsbedingungen die Reservierungsbestätigung nicht innerhalb der von
Alfons Litzlfellner zu setzenden Nachfrist von 8 Tagen an ihn übermittelt hat;

b) Alfons Litzlfellner ist berechtigt, vom gegenständlichen Besorgungsvertrag kosten-
und spesenfrei mit sofortiger Wirksamkeit zurückzutreten, wenn der Veranstal-
ter/Busunternehmer entgegen seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 5 dieser Allge-
meinen Geschäftsbedingungen 50 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages
nicht rechtzeitig auf das Geschäftskonto von Alfons Litzlfellner überweist; dies aller-
dings unbeschadet der Rechte von Alfons Litzlfellner, die in Punkt 6 dieser Allgemei-
nen Geschäftsbedingungen ausgewiesenen Stornogebühren vom Veranstal-
ter/Busunternehmer zu erhalten.

c) Alfons Litzlfellner ist berechtigt, auch von allen weiteren für die Zukunft bereits ab-
geschlossenen Besorgungsverträgen mit sofortiger Wirksamkeit zurückzutreten,
wenn der Veranstalter/Busunternehmer eine fällige Rechnung innerhalb der von Al-
fons Litzlfellner zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen immer noch nicht gänzlich be-
zahlt hat; wenn Alfons Litzlfellner Umstände bekannt werden, welche die Kreditwür-
digkeit des Veranstalters/Busunternehmers vermindert erscheinen lassen; wenn hö-
here Gewalt – auch wenn sie der Sphäre von Alfons Litzlfellner zuzuordnen ist – es
Alfons Litzlfellner unmöglich macht, die zugesagten Leistungen ordnungsgemäß zu
erbringen und der Veranstalter/Busunternehmer hierüber unverzüglich informiert
wurde.

d) Bei Gruppen-Serien-Buchungen (Buchungen für Reisegruppen für mindestens 5
Termine, die innerhalb von 6 Monaten liegen) ist Alfons Litzlfellner berechtigt, vom
Gesamtvertrag mit sofortiger Rechtswirksamkeit zurückzutreten, wenn der Veranstal-
ter/Busunternehmer bereits die Hälfte der Buchungen storniert hat. Rücktrittserklä-
rungen von Alfons Litzlfellner hinsichtlich weiterer für die Zukunft bereits abgeschlos-
sener Reservierungen bzw. Verträge werden rechtsunwirksam, wenn der Veranstal-
ter/Busunternehmer innerhalb von 14 Tage ab Rücktrittserklärung von Alfons Litzl-
fellner (Datum der Postaufgabe) für alle weiteren Reservierungen bzw. Besorgungs-
aufträge volle Vorauszahlung leistet und dieser Betrag innerhalb dieser Frist auf dem
Geschäftskonto von Alfons Litzlfellner eingelangt ist.

8. Leistungsvorbehalt:
Alfons Litzlfellner behält sich vor, zugesagte Leistungen durch gleich- oder höherwer-
tige Leistungen zu ersetzen, sofern der Gesamtzuschnitt der Arrangements dadurch
nicht oder nur unwesentlich verändert wird.

9. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:
Für dieses Besorgungsvertragsverhältnis gilt österreichisches Recht. Für allfällige
Streitigkeiten aus diesem Besorgungsvertrag gilt die Zuständigkeit des für den Sitz in
6271 Uderns sachlich- und örtlich zuständigen inländischen Gerichtes.

10. Schriftlichkeitsgebot:
Abänderungen unserer AGB können nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Auf
dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Auf mündliche Verein-
barungen die von unseren AGB abweichen, kann sich der Veranstal-
ter/Busunternehmer nicht berufen. Sie sind wirkungslos.

11. „Cookies-Hinweis“:
Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck des Vertragsabschlusses und zur späteren
Vertragsabwicklung im Rahmen von Cookies die IP-Daten der Veranstal-
ter/Busunternehmer gespeichert werden, ebenso allfällige Namen, E-Mail und Kredit-
kartennummern.

12. Datenspeicherung:
Die vom Veranstalter/Busunternehmer bereitgestellten Daten dienen zum Vertrags-
abschluss bzw. zur Vertragserfüllung. Die Datenübermittlung erfolgt nicht an Dritte,
mit Ausnahme der Übermittlung von Daten an einen Steuerberater zur Erfüllung der
steuerrechtlichen Verpflichtung von Alfons Litzlfellner.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96
Abs 3 Telekommunikationsgesetz sowie Artikel 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit
b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

13. Einwilligung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Daten-
schutzgesetz (DSG):
Der Veranstalter/Busunternehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass die personenbezogenen Daten, welche im Rahmen dieses Besorgungsgeschäf-
tes bekannt werden, bei Alfons Litzlfellner gespeichert werden.
Sollte Alfons Litzlfellner von einem Teilnehmer der Veranstalter/Busunternehmer auf
Basis
der DSGVO/DSG angezeigt oder in Anspruch genommen werden, dann ver-
pflichtet sich der Veranstalter/Busunternehmer Alfons Litzlfellner diesbezüglich voll-
kommen schad- und klaglos zu halten.

Die Einwilligung betreffend die personenbezogenen Daten wird zeitlich unbefristet
erteilt und kann jederzeit vom Veranstalter/Busunternehmer widerrufen werden.

Im Sinne von § 43 DSG werden nachstehende weitere Informationen zur Verfügung
gestellt:
a) Verantwortlicher:
Alfons Litzlfellner, Dorfstraße 76, 6271 Uderns

b) Datenschutzbeauftragter:
Mag. Silke Bräuer, Unterdorf 61, 6135 Stans

c) Rechte der betroffenen Personen im Sinne des DSG:
Die betroffene Person bzw. der Veranstalter ist berechtigt
– zu prüfen, ob und welche personenbezogenen Daten von Alfons Litzlfellner über die
betroffene Person gespeichert werden und Kopien dieser Daten zu erhalten;
– die Berechtigung, Ergänzung oder das Löschen der personenbezogenen Daten,
die falsch sind oder nicht rechtskonform vereinbart wurden, zu verlangen;
– zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken;
– unter bestimmten Umständen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu
widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor erteilte Einwilligung zu widerru-
fen;
– Datenübertragbarkeit zu verlangen;
– die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt wer-
den, zu kennen und
– bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben (Österreichische Daten-
schutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Tel.: +43/1 52 152-0, e-mail:
dsb@dsb.gv.at).

 

 

 

II. Zwischen Alfons Litzlfellner und Vermieter

 

 

1. Geltung:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Ver-
träge, die ab dem 1.2.2019 zwischen Alfons Litzlfellner und den Vermietern abge-
schlossen werden.

Dem Vermieter werden die AGB auf der Homepage (Domain: https://zgs.at/) zur
Kenntnis gebracht.

2. Vertragspartner:
Vertragspartner sind Alfons Litzlfellner (Firma: „Zillertaler Gäste-Service“ Litzlfellner
eU), und der Vermieter.

3. Allgemeines:
Für alle Besorgungsleistungen und Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern
gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht im Ein-
zelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Ein Vertragsabschluss ist nur
zu diesen nachfolgenden Bedingungen möglich, andere Geschäftsbedingungen (et-
wa jene des Vermieters) haben keine verpflichtende Wirkung.

4. Option:
Der Vermieter bietet Alfons Litzlfellner (üblicherweise auf Anfrage von Alfons Litzlfell-
ner) rechtsverbindlich mündlich (telefonisch) oder schriftlich Hotelvertragsleistungen
(ein Bettenkontingent mit bestimmtem Umfang samt Nebenleistungen wie Frühstück,
Halbpension etc.) an und räumt Alfons Litzlfellner gleichzeitig die Option ein, dieses
Anbot innerhalb der Optionsfrist rechtsverbindlich anzunehmen.

Zu Beweissicherungszwecken übermittelt Alfons Litzlfellner dem Vermieter ein kauf-
männisches Bestätigungsschreiben (Optionsbestätigung).

Sofern im Einzelfall keine abweichenden Fristen vereinbart werden, gelten die fol-
genden Optionsfristen:
a) bei Optionseinräumung bis 3 Monate vor Ankunft 14 Tage;
b) bei Optionseinräumung bis 2 Monate vor Ankunft 10 Tage;
c) bei Optionseinräumung bis 1 Monat vor Ankunft 7 Tage;
d) bei Optionseinräumung innerhalb eines Monats vor Ankunft 4 Tage;

Bei den vorgenannten Optionsfristen wird der Tag der Optionseinräumung nicht mit-
gerechnet. Bei den vorgenannten Monatsfristen wird der Tag der Ankunft nicht mitge-
rechnet. Während offener Optionsfrist ist es dem Vermieter – bei sonstigem Scha-
denersatz – nicht gestattet, dritten Personen irgendwelche den Optionsgegenstand
betreffende Recht einzuräumen, vor allem ist es dem Vermieter nicht gestattet, das
angebotene Bettenkontingent für den angebotenen Zeitraum anderweitig zu verge-
ben.

5. Vertragsabschluss:
Der Hotelvertrag (samt allen Nebenleistungen) kommt zustande, indem Alfons Litzl-
fellner dem Vermieter innerhalb offener Optionsfrist die Erklärung übermittelt, dass
das Angebot in den wesentlichen Punkten unverändert angenommen wird.
Für die Rechtzeitigkeit der Annahmeerklärung (Optionsausübungserklärung) ist das
Postaufgabedatum bzw. das Datum der Absendung des Telefax oder E-Mail seitens
Alfons Litzlfellner maßgeblich. Der Vermieter hat unverzüglich nach Vertragsab-
schluss zu Beweissicherungszwecken eine Reservierungsbestätigung an Alfons Litzl-
fellner zu übermitteln. Läuft die Optionsfrist ohne Annahme des Anbotes durch Alfons
Litzlfellner ab, so ist das Bettenkontingent automatisch wieder für die Vermieter frei.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen USt. und der Kurtaxe.

6. Freiplatzregelung:
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Reisegruppen nach Maßgabe der folgenden Best-
immungen unentgeltlich Freiplätze zu gewähren wie folgt:
a) ab 15 vollzahlenden Personen – 1 Freiplatz
b) ab 35 vollzahlenden Personen – 1,5 Freiplätze
c) ab 40 vollzahlenden Personen – 2 Freiplätze
d) bei je weiteren 20 voll zahlenden Personen – je 1 weiterer Freiplatz
Zahlende Kinder gelten als halbe Vollzahler. Die Freiplatzregelung schließt die Un-
terkunft in einem Einzelzimmer und auch alle anderen Leistungen ein, welche für die
vollzahlenden Personen vereinbart wurden (insbesondere auch Frühstück und Halb-
pension etc.)

7. Stornierung:
Der Vermieter ist nicht berechtigt, mit Alfons Litzlfellner abgeschlossene Verträge zu
stornieren, das Recht Stornierungen vorzunehmen, steht ausschließlich Alfons Litzl-
fellner nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu:

a) bis zum 7. Tag vor Ankunft kann Alfons Litzlfellner kosten- und spesenfrei unbe-
schränkt Stornierungen vornehmen;

b) ab dem 7. Tag bis zum 4. Tag vor Ankunft kann Alfons Litzlfellner kosten- und
spesenfrei Stornierungen im Umfang von maximal 20% der Teilnehmer vornehmen;

c) ab dem 4. Tag kann Alfons Litzlfellner kosten- und spesenfrei Stornierungen im
Umfang von maximal 10% der Teilnehmer vornehmen.

Bei Berechnung all dieser Fristen wird der Ankunftstag nicht mitgerechnet. Stornie-
rungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, für die Rechtzei-
tigkeit der Stornierungen ist das Postaufgabedatum bzw. die Absendung des Telefax
oder E-Mail durch Alfons Litzlfellner maßgeblich.

Alfons Litzlfellner verpflichtet sich, für Stornierungen, die über den oben erwähnten
Umfang hinausgehen (für Stornierungen ab dem 7. Tag bis zum 4. Tag vor Ankunft
von mehr als 20% der Teilnehmer und Stornierungen ab dem 4. Tag vor Ankunft von
mehr als 10% der Teilnehmer) eine Stornogebühr im Sinne eines pauschalierten
Schadenersatzes in der Höhe von 60% (inkl. USt.) des Rechnungsbetrages (inkl.
USt.), jedoch maximal den Wert von 3 Tagesleistungen zu 100%, an den Vermieter
zu bezahlen.

Der Vermieter verzichtet auf die Geltendmachung eines jeglichen allenfalls darüber
hinaus gehenden Schadens. Der Vermieter ist verpflichtet nach einer Stornierung
seitens Alfons Litzlfellner zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, die Betten an-
derweitig zu belegen. Alfons Litzlfellner wird von der Verpflichtung zur Bezahlung der
Stornogebühr frei, soweit der Vermieter in der Lage war oder bei zumutbarer An-
strengung in der Lage gewesen wäre, die stornierten Betten anderweitig zu belegen.
Der Vermieter ist beweispflichtig dafür, dass er nach einer Stornierung die Zimmer
nicht mehr anderweitig belegen konnte.

8. Leistungsstörungen:
Sollte der Vermieter entgegen seinen Verpflichtungen innerhalb offener Optionsfrist
oder sogar nach Übermittlung der Annahmeerklärung (Optionsausübung) durch Al-
fons Litzlfellner reservierte Betten nicht zur Verfügung stellen, so ist der Vermieter
gegenüber Alfons Litzlfellner zur gänzlichen Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.
Der Vermieter verpflichtet sich bei allfälligen Reklamationen seitens der Gäste sofort
Alfons Litzlfellner zu verständigen und alles daran zu setzen, eine schnellstmögliche
Bereinigung zu gewährleisten und allenfalls vorliegenden Leistungsstörungen seitens
des Vermieters unverzüglich zu beseitigen.

Leistungsstörungen liegen jedenfalls auch dann vor, wenn Zimmer, Hausausstattung,
Service und Verpflegung nicht dem entsprechen, was bei Abschluss des Vertrages
vereinbart worden war. Der Vermieter ist verpflichtet Alfons Litzlfellner hinsichtlich
aller Schadenersatzansprüche, welche von Gästen oder Reiseveranstaltern aus Leis-
tungsstörungen berechtigterweise geltend gemacht werden, vollkommen schad- und
klaglos zu halten und Alfons Litzlfellner alle in diesem Zusammenhang entstandenen
Kosten, insbesondere auch Rechtsanwalts- und Prozesskosten zu ersetzen.

9. Gänzliche Umbuchungen und teilweise Ersatzunterbringung:
Sofern im Einzelfall während offener Optionsfrist oder nach Vertragsabschluss über
Veranlassung des Vermieters einvernehmlich der Vertrag aufgehoben werden sollte
(Umbuchung der gesamten Gruppe) so ist der Vermieter jedenfalls verpflichtet, an
Alfons Litzlfellner eine Aufwandspauschale in der Höhe von € 500,00 (inkl. USt.) zu
bezahlen und darüber hinaus Alfons Litzlfellner all jene Mehrkosten zu ersetzen, wel-
che dadurch entstehen, dass die Reisegruppe nunmehr bei einem anderen Vermie-
ter (zu allenfalls höheren Preisen) untergebracht werden muss. Derartige Umbu-
chungen sind selbstverständlich nur mit schriftlicher ausdrücklicher Zustimmung von
Alfons Litzlfellner möglich.

Der Vermieter ist verpflichtet, grundsätzlich alle Gäste und Begleitpersonen im Hotel
des Vermieters entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen unterzubringen. Ei-
ne Unterbringung in einem Nebenhaus oder in einem anderen Hotel ist nur mit aus-
drücklicher schriftlicher Zustimmung von Alfons Litzlfellner möglich.

Sofern der Vermieter entgegen dieser vertraglichen Verpflichtung ohne Zustimmung
von Alfons Litzlfellner Gäste außerhalb des vereinbarten Hotels unterbringt, ist Alfons
Litzlfellner berechtigt, für diese Gäste vom vereinbarten Entgelt einen Abzug von
50% vorzunehmen. Sollte der Vermieter Gäste entgegen dieser Vereinbarung au-
ßerhalb des Hotels in Zimmern ohne Dusche und/oder ohne WC unterbringen, so
entfällt auf Seiten von Alfons Litzlfellner jegliche Vertragsverpflichtung derartige (ver-
tragswidrige) Leistungen abzugelten.

10. Entlassung aus der Haftung im Fall höherer Gewalt:
Wann immer eine der Vertragsparteien des Hotelvertrages durch höhere Gewalt, d.h.
durch nicht vorhersehbare, unabwendbare, nicht kontrollierbare Ereignisse nicht in
der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen, so wird sie davon befreit, ohne
dass ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Sobald der Vermieter oder Alfons
Litzlfellner sich in der Lage befindet, seine Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt
nicht erfüllen zu können, muss er die andere Vertragspartei umgehend davon in
Kenntnis setzen, unter Zuhilfenahme aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel, um
mögliche Schäden gering zu halten.

11. Rechnungslegung, Zahlung:
Der Vermieter verpflichtet sich, alle Leistungen, welche Gegenstand dieses Vertra-
ges sind ausschließlich gegenüber Alfons Litzlfellner abzurechen und jegliche direkte
Abrechnung der eingebuchten Gruppe (z.B. Busfahrer oder Reiseleiter) zu unterlas-
sen. Lediglich Leistungen des Vermieters, welche keinen Gegenstand dieses Vertra-
ges bilden, sind unmittelbar gegenüber dem Gast abzurechnen. Der Vermieter ver-
pflichtet sich, Rechnungen gegenüber Alfons Litzlfellner erst nach Abreise der Gäste
zu legen. Ordnungsgemäß gelegte Rechnungen werden binnen 21 Tagen nach
Rechnungserhalt seitens Alfons Litzlfellner zur Zahlung an den Vermieter fällig.

12. Voucher:
Der Vermieter verpflichtet sich als Legitimation des eingebuchten Gastes sowohl Ho-
telvoucher von Alfons Litzlfellner als auch Fremdvoucher (Voucher, welche vom Rei-
severanstalter ausgestellt werden) zu akzeptieren.

13. Kundenschutz (Abwerbungsverbot):
Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss mit Al-
fons Litzlfellner jegliche direkte Vertragsabschlüsse mit denselben Kunden (Gäste
bzw. Reiseveranstalter) zu unterlassen. Der Vermieter ist verpflichtet bei jedem Ver-
stoß gegen diese Unterlassungspflicht innerhalb dieser 3 Jahre an Alfons Litzlfellner einen
pauschalen Schadensersatz in der Höhe von 5% des jeweiligen Bruttoumsat-
zes aus den rechtswidrigen direkten Vereinbarungen mit diesen Kunden zu bezah-
len.

14. Verschwiegenheit/Gerichtsstand/anzuwendendes Recht/Rechtsnachfolge
a) Die Vertragsteile verpflichten sich über den Inhalt des Hotelvertrages zu schwei-
gen.

b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird A-6271 Uderns vereinbart.

c) Es gilt österreichisches Recht.

d) Der Vermieter ist verpflichtet, alle Rechte und Pflichten aus dem abgeschlossen
Hotelvertrag seinen Rechtsnachfolgern (neuen Eigentümern oder neuen Pächter
etc.) vertraglich zu überbinden und insoweit Alfons Litzlfellner vollkommen schad-
und klaglos zu halten.

15. Cookies-Hinweis“:
Alfons Litzlfellner weist darauf hin, dass zum Zweck des Vertragsabschlusses und
zur späteren Vertragsabwicklung im Rahmen von Cookies die IP-Daten der Vermie-
ter gespeichert werden, ebenso allfällige Namen, E-Mail und Kreditkartennummern.

16. Datenspeicherung:
Die vom Vermieter bereitgestellten Daten dienen zum Vertragsabschluss bzw. zur
Vertragserfüllung. Die Datenübermittlung erfolgt nicht an Dritte, mit Ausnahme der
Übermittlung von Daten an einen Steuerberater zur Erfüllung der steuerrechtlichen
Verpflichtung von Alfons Litzlfellner.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96
Abs 3 Telekommunikationsgesetz sowie Artikel 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit
b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

17. Einwilligung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Daten-
schutzgesetz (DSG):
Der Vermieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die personenbe-
zogenen Daten, welche im Rahmen dieses Geschäftes bekannt werden, bei Alfons
Litzlfellner gespeichert werden.

Die Einwilligung betreffend die personenbezogenen Daten wird zeitlich unbefristet
erteilt und kann jederzeit vom Vermieter widerrufen werden.

Im Sinne von § 43 DSG werden nachstehende weitere Informationen zur Verfügung
gestellt:
a) Verantwortlicher:
Alfons Litzlfellner, Dorfstraße 76, 6271 Uderns

b) Datenschutzbeauftragter:
Mag. Silke Bräuer, Unterdorf 61, 6135 Stans

c) Rechte der betroffenen Personen im Sinne des DSG:
Die betroffene Person bzw. der Vermieter ist berechtigt
– zu prüfen, ob und welche personenbezogenen Daten von Alfons Litzlfellner
über die betroffene Person gespeichert werden und Kopien dieser Daten zu erhalten;
– die Berechtigung, Ergänzung oder das Löschen der personenbezogenen Daten,
die falsch sind oder nicht rechtskonform vereinbart wurden, zu verlangen;
– zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken;
– unter bestimmten Umständen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu
widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor erteilte Einwilligung zu widerru-
fen;
– Datenübertragbarkeit zu verlangen;
– die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt wer-
den, zu kennen und
– bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben (Österreichische Daten-
schutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Tel.: +43/1 52 152-0,
e-mail: dsb@dsb.gv.at).